Urteil zur Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall eines jahrelangen Streits um eine Patientenverfügung entschieden, dass die im Wachkoma liegende Frau sterben darf.

Für die Stiftung Patientenschutz macht der Beschluss noch einmal deutlich: „Je konkreter eine Patientenverfügung ist, umso besser. Wenn es keine Auslegungs­möglichkeiten gibt, werden Streitereien überflüssig“, erläuterte Vorstand Eugen Brysch. „Daher sollte in der Patientenverfügung immer klar beschrieben sein, bei welcher Krankheit welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.“

Die wichtigsten Fragen für die Patientenverfügung:

Welche medizinischen Eingriffe möchte ich zulassen, wenn ich schwer-,  vielleicht todkrank bin?

Wie lange sollen lebenserhaltende Maschinen im Einsatz sein?

Möchte ich Schmerzmittel, auch wenn diese mein Leben verkürzen?

Möchte ich im Krankenhaus oder zu Hause sterben?

Und wer ist der beste Ansprechpartner für behandelnde Ärzte, um meinen Willen auch durchzusetzen?

Seit 2009 können Bürger in einer Patientenverfügung im Vorhinein schriftlich festlegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Um die Auslegung zu erleichtern, können in dem Dokument auch persönliche Hinweise stehen, zum Beispiel zu den eigenen Wertvorstellungen oder zu religiösen Fragen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass inzwischen jeder Dritte in Deutschland eine Patientenverfügung hat.

Quelle: Spiegel online/DPA vom 13.12.18, kko/dpa

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