Anlässlich der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen vor 70 Jahren mahnt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) an, dass die Rechte aller Menschen weltweit gestärkt werden – auch die der älterer Menschen.
Weltweit gibt es gerade beim Schutz Älterer erhebliche Rechtslücken. So mangelt es in vielen Ländern an sozialer Sicherheit für ältere Menschen und an der Versorgung Pflegebedürftiger. Auch der Schutz alter Menschen vor Gewalt und Missbrauch ist in vielen Ländern rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Diskriminierungen aufgrund des Alters bestehen in Finanzfragen, auf dem Arbeitsmarkt und durch negative Altersstereotype.
Bei den Vereinten Nationen arbeitet die BAGSO aktiv an der Entwicklung einer UN-Konvention für ältere Menschen mit. Die BAGSO ist zudem der Global Alliance for the the Rights of Older People (GAROP) beigetreten, einem internationalen Zusammenschluss von über 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte älterer Menschen einsetzen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung verabschiedet. Obwohl sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie eine große politische Bedeutung entfaltet und war ein wichtiger Bezugsrahmen für die Ausarbeitung rechtlich verbindlicher UN-Konventionen wie der UN- Behindertenrechtskonvention. Sie könnte ein Vorbild für eine UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen sein.
Quelle: Pressemitteilung BAGSO, 7.12.18
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